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'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'

10. Jänner 2023 in Schweiz, 13 Lesermeinungen
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Schweizer Bischöfe Bonnemain, Büchel und Gmür warnen in Brief als "Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen".


Zürich (kath.net/KAP/red) Die drei Deutschschweizer Bischöfe Joseph Maria Bonnemain, Markus Büchel und Felix Gmür haben in einem gemeinsamen Brief die Gläubigen in ihren Diözesen aufgerufen, als "Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen". Allen, die sich vertieft damit auseinandersetzen möchten, empfehlen die Bischöfe die Lektüre des Schreibens Desiderio desideravi von Papst Franziskus, wie das Infoportal VaticanNews am Wochenende berichtete.

Die Bischöfe von Chur, St. Gallen und von Basel "hören die Fragen vieler, sich in der Liturgie anders beteiligen zu können, etwa als Frau", heißt es in dem Brief. Die Bischöfe "hören das Anliegen um eine angemessene Sprache" und schätzen die "Sorge um eine gute Sprache in der Liturgie". Dennoch bitten sie die Gläubigen nachdrücklich darum, keine eigenen Experimente durchzuführen. "Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch. Nutzen Sie die Vielfalt liturgischer Feierformen, die die Kirche anbietet. Und nutzen Sie Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille, um sich persönlich eingeben zu können", heißt es in dem Brief, der auf den 5. Jänner datiert ist.

Gemeinsames Zeugnis brauche gemeinsame Formen und Regeln, halten die Bischöfe weiter fest. Beim Respekt hierfür läge man mancherorts in der Deutschschweiz "weit hinter unseren Möglichkeiten zurück", so die Bischöfe: "Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern." Die Gläubigen hätten ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen.

Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie sei "ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt". Deshalb wollten die drei Bischöfe "nachdrücklich" in Erinnerung rufen, "dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäß den Bestimmungen der Bischöfe gelten". Sie würden insbesondere diejenigen betreffen, die den Feiern vorstehen.

Explizit wird in dem Brief darauf hingewiesen, dass "nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet". Gerade auch dazu werde er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gelte es auch in den Deutschschweizer Diözesen uneingeschränkt zu respektieren. "Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt", betonten Bonnemain, Gmür und Büchel. Deshalb halte die Kirche seit dem frühen Christentum daran fest.

Auch die liturgischen Texte seien nicht beliebig, denn es seien "nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft". Die Kirche kenne eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgten einer Grundstruktur, die zu respektieren sei.

Hintergrund des Briefes sind schwerwiegende Vorfälle im vergangenen Jahr. Im August wurde die umstrittene Theologin Monika Schmid in den Ruhestand verabschiedet. Die Frau hatte im Vorfeld angekündigt, beim Abschlussgottesdienst zu konzelebrieren. Schließlich habe sie auch in der Vergangenheit immer wieder Messen gefeiert. "Bei uns ist es normal geworden", erklärte sie. "Jemand von außen fragt sich vielleicht, ob ich dazu die Erlaubnis habe. Ich frage nicht mehr danach, ich versuche, das umzusetzen, was ich von Jesus verstanden habe. Er sagt: Tut dies zu meinem Andenken."

Der zweite Vorfall betrifft die Diözese St. Gallen. Im Schweizer Fernsehen gab die Theologin Charlotte Küng-Bless an, schon einmal gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben. Konkret ging es um eine Krankensalbung. Zwar stellte sie später klar, dass sie keine Krankensalbung im kirchenrechtlichen Sinne gespendet habe. Es sei um ein Salbungsritual gegangen, das von der katholischen Tradition geprägt sei. Eigentlich habe sie einen Priester rufen wollen - doch die Familie wollte die Seelsorgerin, zu der sie ein Vertrauensverhältnis haben. Brisant: Küng-Bless beruft sich auf Papst Franziskus, der Hirten bei den Menschen wolle. Der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch, der von 1995 bis 2005 Bischof von Basel war, stellte sich hinter seine Mitbrüder im Bischofsamt. "Die Deutschschweizer Bischöfe haben Essentials des katholischen Glaubens in Erinnerung gerufen. Das ist ihr Recht und ihre Pflicht; und sie haben dies in einer sensiblen Weise getan", äußerte er sich gegenüber einem Schweizer Portal.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 11. Jänner 2023 
 

Drei Schweizer Bischöfe auf kath. Kurs ...

Welch klare und verbindliche Aussagen, die man allen Abweichlern gleich in der Sakristei über den Ankleidetisch hängen sollte. Mögen diese Herren Bischöfe nun auch verantwortungsbewusst voranschreiten auf diesem Weg, damit Gottes Volk nicht noch mehr durcheinandergebracht wird. Mit Schall und Rauch ist uns nicht gedient.


2
 
 Zeitzeuge 11. Jänner 2023 
 

Von diesen drei Bischöfen ist außer Lippenbekenntnissen nichts

zu erwarten zur Bekämpfung des Liturgiemissbrauchs;
hierfür sind kirchenrechtliche Sanktionen gegen
die Täter erforderlich.


2
 
 Fischlein 10. Jänner 2023 
 

@SalvatoreMio

Der Autor von "72 Jünger und JÜNGERINNEN" zeigte weniger seine Männlichkeit, dafür aber mehr seine Dämlichkeit ;)


3
 
 MPDE 10. Jänner 2023 
 

@SalvatoreMio

Die Unterweisung der Christen war ausdrücklicher Wunsch unseres seligen Papstes Benedikt. Wenn man beispielsweise eine „Reform der Reform“ tatsächlich anstreben, und gewachsene Elemente in die Liturgie integrieren will (Zelebrationsrichtung, Kommunionempfang) muss zuvor erläutert werden, aus welchem Grund und mit welcher Intention das getan wird. Welcher „durchschnittliche“ Kirchgänger beschäftigt sich freiwillig mit liturgischen Fragen? Ich gebe Ihnen recht, dass es eine Unterweisung im Sinne der katholischen Lehre sein muss.


4
 
 Chris2 10. Jänner 2023 
 

@Taubenbohl

Letztes Jahr unerwartet einen schwarzafrikanischen Priester bei der Hl. Messe vorgefunden und mich gefreut (auch, wenn der erste Impuls, "Kardinal Sarah?" leider unzutreffend war). Dank des überlieferten Ritus wusste ich ja, alles würde wie immer sein. Lediglich ein ungewohnter Akzent und eine simultan übersetzte Predigt erinnerten daran, dass der Priester gar kein Deutsch spricht...


2
 
 SalvatoreMio 10. Jänner 2023 
 

Liturgische Interweisung? Auch das noch!

MPDE: Wir Laien sind doch mündige Christen! Und wie an den Beiträgen hier zu erkennen ist: so mancher Liturg braucht Nachhilfeunterricht, auch dass man den Evangelientext nicht abändern darf, um persönliche Wünsche voranzutreiben, z. B. "Jesus sandte 72 Jünger und JÜNGERINNEN aus." Auf mein Einlenken hin kamen die üblichen Sprüche, wie "Damaliger Zeitgeist und Männerkirche".


3
 
 MPDE 10. Jänner 2023 
 

Taten angebracht

Wie oft wurde schon gegen liturgischen Missbrauch ausdrücklich und eindringlich seitens des Vatikans protestiert? Wie wäre es einmal mit der tatsächlichen Bestrafung der Verantwortlichen? In der Tat haben die Gläubigen das Recht auf eine ordentlich gefeierte heilige Messe! Und vor allem auf eine liturgische Unterweisung - die liturgische Bewegung (der sich unser seliger Papst Benedikt lebenslang verbunden fühlte) wollte genau das: eine Vertiefung der eucharistischen Frömmigkeit. Wird die Liturgie mit der richtigen Intention und dem Sinn für das Wesentliche gefeiert, ist das sofort erkennbar, ob "alte" oder "neue" Messe.


6
 
 Stephaninus 10. Jänner 2023 
 

In der deutschen Schweiz ist die selbstgebastelte Liturgie ein grosses Problem

Ich finde es gut, dass die drei Bischöfe hier klar Stellung beziehen, denn das Problem ist in der deutschen Schweiz wirklich sehr, sehr sichtbar für jeden und jede, die in diesem Land gelegentlich eine Messe besuchen. Manchmal ist die Liturgie fast schon unkenntlich. Den drei Bischöfen dürfte nun eisiger Wind (von innen) entgegenwehen. Dass sie, die eher als liberal gelten, hier klare Grenzlinien ziehen. freut mich sehr. Beten wir für sie.


7
 
 Taubenbohl 10. Jänner 2023 
 

Bin 70. darf auch ein bisschen Nostalgie im Rentenalter geniessen.

@Chris2

1964 war ich mit meiner Katholische Schule aus London (von den Maristen aus Irland)) nach Italian als 10 Tagiger Sommer reise von zwei unser Priester beglietet. 40 Schüler mit der Bahn und Fähre über Basel und Mailand nach Viareggio.

Sonntags die Messe...einer unser Priester war Zelebrant und 6 Schüler als Messediener in der Pfarrkirche. Die Messe von 1962 naturlich. Die Italienisch sprechende Gemeinde waren begeistert..und all haben die Heilige Messe (wir kein Italienisch. die Gemeinde kein Englisch) als Katholisches Verbundenheit und Gemeinschaft unseren Herrn in der Kommunion gefiert.

Eine Erinnerung bis ins Grab.

Stolz Katholisch. Und dankbar für die Gnade.


8
 
 Patroklos 10. Jänner 2023 
 

Vielfalt

Ja, es gibt eine ganze Bandbreite "gottesdienstlicher Formen".
Man kann überall zelebrieren, in Fabrikhallen, in Turnhallen, auf Luftmatrazen....aber in einer Barockkirche- na ja!
Man kann alles feiern, ein "Fest des Glaubens", eine "Geschwisterlichkeit vor Gott", das "Brot des Lebens"...aber das Heilige Meßopfer? Also wissen Sie, das ist ja von vorgestern!
Man kann viele Formen wählen, vier erlaubte, dazu "kreativ entwickelte" Hochgebete, "pädagogisch motivierte" Abänderungen bis hin zu "freien Formulierungen"....aber den Römischen Kanon in Latein, also das geht dann doch zu weit!
Es gibt Karnevalsmessen, Tiermessen, Motorradmessen...Nur eine "tridentinische" Messe (schon das Wort ist despektierlich und falsch! Ich verwende gerne "klassisch- römischer Ritus"), das geht nicht!
Soweit ist es gekommen. Alles ist erlaubt- wenn es nur nicht älter als 1969 ist!
Und sind jetzt die Kirchen voller als vor 1969?


4
 
 Smaragdos 10. Jänner 2023 
 

Wie habt ihr's mit der Laienpredigt?

Sehr erfreulich, dass die deutschschweizer Bischöfe ihr liturgisches Erwachen haben. Dann mögen sie doch bitte auch die weitverbreiteten Laienpredigten (in Eucharistiefeiern) in ihren Bistümern einstellen, die sie nicht nur tolerieren, sondern z.T. sogar erzwingen! Denn das verstösst ganz klar gegen die Vorgaben der Kirche.


7
 
 Chris2 10. Jänner 2023 
 

Eine wichtige Korrektur

und Klarstellung. Danke dafür. Zu den Migranten sei gesagt, dass die Liturgie der Kirche bis 1970 weltweit absolut wortgleich gefeiert wurde (Latein als allumfassende Kirchensprache)* und nur Lesung und Evangelium auch in der Landessprache vorgetragen wurden. Auswanderer, Migranten und Urlauber waren liturgisch also immer und überall zuhause!
Brot und Wein wandeln kann ja ohnehin nur ein Priester. Da dieser als Nachfolger der Apostel nur ein Mann sein kann, läuft so manche Debatte von Haus aus ins Leere oder fährt sogar zwangsläufig an die Wand.
* einzelne Sonderriten ausgenommen


4
 
 Marcus, der mit dem C 10. Jänner 2023 
 

Der Zug ist längst abgefahren...

"Die Gläubigen hätten ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen."
Ich habe mal einen Zelebranten als erwachsener Ministrant leise darauf hingewiesen, daß er das Schlußgebet des vorigen Sonntags vorgetragen hätte. Nach der Messe kanzelt er mich ab, ich hätte mich nicht in seine "liturgischen Freiheiten" einzumischen.
Sacrosanctum Concilium 22 §3) Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.


4
 

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