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Verbot von Taufen im Genfersee – Beschwerde beim Bundesgericht

11. Februar 2023 in Schweiz, 12 Lesermeinungen
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Wenn die religiöse Neutralität des Staates gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit verstösst.


Genf (kath.net/ SEA)
Als Reaktion auf den überraschenden Entscheid des Justizgerichtshofs der Republik und des Kantons Genf, der das Verbot der Durchführung von Taufen im Genfersee bestätigte, wird heute eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES und ihre Genfer Sektion unterstützen diesen Schritt. Er hat zum Ziel, gegen diesen ungerechtfertigten Eingriff in die Religions- und Versammlungsfreiheit vorzugehen, der in einer unverhältnismässigen Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Laizität des Staates gründet.


Am 29. Mai 2022 ersuchte die evangelische Freikirche von Cologny um die Erlaubnis, am Strand von La Savonnière in Collonge-Bellerive im Kanton Genf eine Taufe zu feiern. Es handelte sich um die Taufe eines Erwachsenen durch Untertauchen in Anwesenheit seiner Angehörigen, Freunde und Familie, mit Erklärung zur Taufe, Glaubenserklärung des Täuflings, eventuell Gebet für den Täufling und drei A-cappella-Gesängen. Es war keine Beschallung vorgesehen und die Feier sollte während einer Stunde an einem Sonntagmorgen stattfinden.



Am 27. Juni 2022 verbot das Departement für Bevölkerungssicherheit und Gesundheit diese kurze, festliche und harmlose Veranstaltung. Es war der Ansicht, dass sie die Laizität des Staates verletze. Von dieser Entscheidung überrascht, rief die Kirche den Justizgerichtshof der Republik und des Kantons Genf an. In einem Urteil vom 20. Dezember 2022 bestätigte dieser das vom Departement verhängte Verbot. Gemäss ihrem Verständnis des Grundsatzes der Laizität war die Verwaltungskammer des Gerichts der Ansicht, dass der Zugang zum Strand religiösen Organisationen vorbehalten sein sollte, die «eine Beziehung zum Staat unterhalten».


Die evangelische Freikirche von Cologny legt Wert auf die Unterscheidung zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist sie der Ansicht, dass Pluralismus eine Bereicherung und keine Bedrohung für den religiösen Frieden darstellt. Eine Laizität, die sich auf Offenheit, Harmonie und Toleranz fokussiert, erlaubt es jeder Konfession, sich im Respekt vor den anderen – ob gläubig oder nicht – zu äussern. Wenn die öffentliche Ordnung nicht bedroht ist und die Rechte des Einzelnen respektiert werden, muss der Staat allen erlauben, sich auf öffentlichem Grund zu äussern und zu versammeln. Wenn der Staat sich erlaubt, bestimmte Glaubensrichtungen auf Kosten anderer auszuwählen, überschreitet er seine Rolle. Der See, der Berg oder der Wald gehören zum natürlichen öffentlichen Bereich. Sie sind auch Räume der Freiheit. Aus diesem Grund hat die Kirche beschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.


Die Klage gegen diese Ablehnung wird wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Diskriminierungsverbots und wegen einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Religions- und Versammlungsfreiheit erhoben.

 

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA ist eine Bewegung von Christinnen und Christen aus reformierten Landeskirchen, Freikirchen und christlichen Organisationen. In der Romandie tritt der französischsprachige Teil der Evangelischen Allianz als «Réseau évangélique suisse» auf. Die SEA besteht gesamtschweizerisch zurzeit aus 83 Sektionen mit rund 670 Gemeinden und 250 christlichen Werken. Die Basis der SEA wird auf 250‘000 Personen geschätzt. Die SEA ist eine von weltweit 143 Evangelischen Allianzen mit schätzungsweise 600 Millionen Gleichgesinnten.

 


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Lesermeinungen

 Ulrich Motte 12. Februar 2023 
 

Neutralität des Staates

in religiösen und weltanschaulichen Fragen bedingt gerade, daß öffentliche Räume auch (!) religiösen und weltanschaulichen Gruppen aller Art in fairer Weise fei gegeben werden! Ein Freihalten von Räumen davon stellt ja eine Benachteiligung dar von religiös-weltanschaulichen Veranstaltungen zugunsten von/im Vergleich mit sonstigen Veranstaltungen: Wer Bootsrennen oder Yachtschauen auf Seeen zulässt, muß dort eben gerade wegen religiös-weltanschaulicher Neutralität auch Taufen zulassen oder Wasserprozessionen.


0
 
 Chris2 11. Februar 2023 
 

Was ist diese ominöse "Zivilgesellschaft"?

Ich dachte bis vor kurzem, wir alle seien gemeint (und dieses Missverständnis ist sicherlich auch so beabsichtigt). Tatsächlich geht es aber nur bestimmte oder die Summe aller Lobbygruppen in einem Land, vom kleinen Verein bis zur deutschlandweiten Lobbyvereinigung (vgl. Link). Wenn also die Regierung die Zivilgesellschaft zu etwas aufruft, heißt das offenbar übersetzt: Unterstützt unsere Agenda, damit Ihr auch weiter Gelder bekommt...

de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesellschaft


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 Ulrich Motte 11. Februar 2023 
 

Jothekieker - Sie übersehen völlig,

daß nicht der Schutz vor Badeunfällen der gerichtlich genannte Grund für das Verbot war, sondern die mangelnde Beziehung der Religionsgemeinschaft zum Staat... Gerade ich habe in der Coronapolitikdebatte ständig betont die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht des Staates, diese auch gegenüber Religionsgemeinschaften durchzusetzen.
Damit ist hier über die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen aber nichts gesagt, sondern nur der Grundsatz formuliert.


0
 
 Jothekieker 11. Februar 2023 
 

Herr Motte

Lassen Sie doch einfach mal die Kirche im Dorf! Wenn sich ein Mensch in einem Nanny-Staat wie der Schweiz (oder auch Deutschland) in einem See untertaucht, dann ist das eine Badeveranstaltung, bei der ein Rettungsschwimmer anwesend sein muß. Wenn nicht, dann ist die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig, weil sonst horrende Schadensersatzzahlungen fällig wären, wenn der Täufling bei der Zeremonie absäuft.


1
 
 Ulrich Motte 11. Februar 2023 
 

Girsberg 74

Freiheit gilt unabhängig vom Inhalt (nicht aber unabhängig davon, ob Rechte anderer geachtet werden). Das zeigte ich am Beispiel einer atheistischen Homosexuellenparade (ich hätte auch Loveparade nennen können) und der Fronleichnamsprozessuon der Piusbrüder, um zwei kleine(re) Minderheiten zu nennen. Selbstverständluch gilt das auch für größere Gruppen, etwa die Fronleichmansprozession der katholischen Amtskirche oder eine Veranstaltung des ev. Kirchentages oder den Oktoberfestumzug oder eine Kurdendemonstration oder den jährlichen Marsch von Marxisten zur Erinnerung an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Und gegen alle diese Demonstrationen sind Gegendemonstrationen zu erlauben. uristen haben bewärte Maßstäbe, um so etwas fair zu regeln.


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 Fink 11. Februar 2023 
 

@ TreuImGlauben - Das Wesen der Taufe, ein wichtiges Thema

Im frühen Christentum war die Taufe selbstverständlich ein vollständiges Eintauchen in das Wasser (eine Taufe von Kleinkindern gab es, soviel ich weiß, in den ersten Jahrhunderten nicht). Die eigentliche Bedeutung der Taufe ist das "Abwaschen der Sünden" (eine Art Reinigungsritual).
Johannes der Täufer am Jordan hat selbstverständlich das Untertauchen mit dem ganzen Körper praktiziert. Für diese Taufform von evangelikalen Gruppen habe ich eine gewisse Sympathie. Auch wenn es für uns Katholiken völlig ungewohnt ist.
Leider ist die Kleinkindtaufe heute bei uns eine Art Folklore, wo man mit Glaubensfragen möglichst nicht konfrontiert werden will.


3
 
 Jothekieker 11. Februar 2023 
 

Wo kein Kläger ...

Über den Sinn dieser Taufübung läßt sich streiten. Wenn diese Veranstaltung aber wirklich so harmlos war, wie behauptet, bestand auch kein Grund, vorher um Erlaubnis zu fragen.
Wer dumm fragt, kriegt dumme Antworten.


2
 
 Everard 11. Februar 2023 
 

es ist auch vollkommen unüblich,

Und aus keiner Tradition in der Romandie überliefert, dass Taufen draußen und in fließenden Gewässern stattfinden. Auch Franz von Sales hätte derartiges niemals gemacht.


0
 
 girsberg74 11. Februar 2023 
 

Etwas merkwürdig

@Ulrich Motte „Eine Verletzung der Religionsfreiheit“

Wenn Sie eine Fronleichnamsprozession – übrigens nicht nur von „Piusbrüdern“, sondern Katholiken überhaupt - mit dem öffentlichen Werben für Homosexualität vergleichen, so könnte die Frage sein, ob das auch für „Loveparade“ versus „Fronleichnamsprozession“ gelten soll.


2
 
 TreuImGlauben 11. Februar 2023 
 

Freikirche Taufen

Hier wird das stillschweigend geduldet dass die diversen Freikirchen ihre Taufen in der nahegelegenen Talsperre durchführen. Allerdings muss es vorher angemeldet werden und es darf nicht in der Touristik Saison sein. Ich habe es mit einmal auf Wunsch meiner Nachbarin, die getauft wurde, angesehen. Naja, ich fand es nicht feierlich und irgendwie seltsam. Frauen in weißen Kleidern und Kopftuch und dann rücklings mit dem Kopf unter Wasser getaucht. Dann ziehe ich doch eine christliche Taufe vor. Eine meiner Nichten ist auch erst mit knapp 5 Jahren getauft worden aber es war eine würdevolle wunderschöne Zeremonie in der Kirche. Ich bin allerdings auch nicht unbedingt ein Befürworter dieser Freikirchen. Da ist mir einiges im Argen.


1
 
 Ulrich Motte 11. Februar 2023 
 

Eine Verletzung der Religionsfreiheit

stellt dar die Grundlage der Entscheidung des Genfer Gerichts, nämlich die Beschränkung religiöser Handlungen auf Staatsgrund auf solche Gemeinschaften, die eine Beziehung zum Staat unterhalten. Der Zugang zu öffentlichen Räumen muß allen Weltanschauungen in gleicher/fairer Weise ermöglicht werden, etwa der Fronleichnamsprozession der Piusbrüder wie einer Homosexuellenparade von Atheisten. Die beste reformierte (calvinistische) Kirche der französischen Schweiz entstand ab 1845 gerade aus biblisch-konservativem Widerstand gegen jede Einmischung des Staates in Religion. Am Rande: Ich bat die Evgl. Allianz schon öfter, ihre Zahlenangaben zu ihren Anhängern wenigstens etwas genauer zu begründen, bisher ohne Erfolg. Die theologische Basis, die geistliche Praxis und die Mitgliedschaft der Ev. Allianz sind so weit, daß sehr viele Evangelisch-Konservative aus biblischen Gründen ihre Distanz zur Ev. Allianz betonen.


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 matthieu 11. Februar 2023 
 

Der gottlose Staat...

... will bestimmen, wo Gott ist und wo nicht. Das ist lächerlich, weil Gott größer ist als der Staat und es ist unlogisch, weil es Gott für den Staat gar nicht gibt. Der gottlose Staat kann im See nur ein Badeverbot erlassen. Solange man in den See darf, kann man dort auch "untertauchen".- und darum kümmern sich Gerichte? Lol


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