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| Ärzteschaft lehnt Beihilfe zum Suizid grundsätzlich ab14. Dezember 2014 in Deutschland, keine Lesermeinung Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung gehören nicht zu den Aufgaben eines Arztes. Berlin (kath.net/ KNA) Länderspezifische Unterschiede bei der Umsetzung der Musterberufsordnung in den Landesärztekammern betreffen nach den Worten Montgomerys «nicht die Haltung». Diese sei «ebenso einheitlich wie eindeutig». Er wies auch den von der Politik vorgebrachten Vorwurf eines «Flickenteppichs» zurück. Für Bayern und Baden-Württemberg, die die Musterberufsordnung in dieser Frage nicht umgesetzt haben, sei dies durch die Grundaussagen zur ärztlichen Berufsordnung abgedeckt. Für alle Ärzte gelte: «Sie sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht zum Sterben.» Nach Angaben von Montgomery wünscht sich die Ärzteschaft von der Politik ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zum Suizid einschließlich der Werbung. Ansonsten seien keine weiteren rechtliche Regelungen nötig. Die Ärztekammern begrüßten ausdrücklich die in Politik und Öffentlichkeit geführte Diskussion über Sterbebegleitung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie schärfe den Blick für die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und befördere den Diskurs darüber, «wie wir schwerstkranke und sterbende Menschen betreuen wollen», so Montgomery. «Diese Diskussion bricht endlich das Schweigen über das Tabuthema Tod. Und sie hilft zu verhindern, dass Sterbende vor ihrem körperlichen Tod einen sozialen Tod sterben müssen.» (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSelbstmord
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