14. Dezember 2014 in Deutschland
Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung gehören nicht zu den Aufgaben eines Arztes.
Berlin (kath.net/ KNA)
In der Diskussion um die Regelung der Sterbehilfe hat die Ärzteschaft jede Mitwirkung an einer Beihilfe zur Selbsttötung abgelehnt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, betonte am Freitag in Berlin, «dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören». Um die Einheit der Ärzteschaft in dieser Frage zu unterstreichen, waren alle 17 Präsidenten der Landesärztekammern gemeinsam vor die Presse getreten.
Länderspezifische Unterschiede bei der Umsetzung der Musterberufsordnung in den Landesärztekammern betreffen nach den Worten Montgomerys «nicht die Haltung». Diese sei «ebenso einheitlich wie eindeutig». Er wies auch den von der Politik vorgebrachten Vorwurf eines «Flickenteppichs» zurück. Für Bayern und Baden-Württemberg, die die Musterberufsordnung in dieser Frage nicht umgesetzt haben, sei dies durch die Grundaussagen zur ärztlichen Berufsordnung abgedeckt. Für alle Ärzte gelte: «Sie sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht zum Sterben.»
Nach Angaben von Montgomery wünscht sich die Ärzteschaft von der Politik ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zum Suizid einschließlich der Werbung. Ansonsten seien keine weiteren rechtliche Regelungen nötig.
Die Ärztekammern begrüßten ausdrücklich die in Politik und Öffentlichkeit geführte Diskussion über Sterbebegleitung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie schärfe den Blick für die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und befördere den Diskurs darüber, «wie wir schwerstkranke und sterbende Menschen betreuen wollen», so Montgomery. «Diese Diskussion bricht endlich das Schweigen über das Tabuthema Tod. Und sie hilft zu verhindern, dass Sterbende vor ihrem körperlichen Tod einen sozialen Tod sterben müssen.»
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