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| Selten gezeigter uralter Papst-Thron wird derzeit im Petersdom ausgestelltvor 7 Tagen in Chronik, keine Lesermeinung Die "Cathedra Petri" ist normalerweise im gleichnamigen Barock-Kunstwerk in der Apsis des Petersdoms verborgen - Doch eine Restaurierung gewährt seltene Einblicke Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die sogenannte "Cathedra Petri", der Legende nach der Sitz des Apostels Petrus persönlich, wird vorübergehend im Petersdom gezeigt. Während der Abschlussmesse der Weltsynode am Sonntag mit Papst Franziskus wird der hölzerne Stuhl vor dem Baldachin über dem Hauptaltar platziert. Dort kann er bis 8. Dezember besichtigt werden, wie der Vatikan mitteilte. Schon seit Freitag ist auch der barocke Bronze-Baldachin von Gian Lorenzo Bernini (1598-1680) nach seiner achtmonatigen Restaurierung wieder ohne Baugerüst zu sehen. Die "Cathedra Sancti Petri Apostoli" wird seit Jahrhunderten als Thron des Apostels Petrus, des ersten Stellvertreters Christi, verehrt: Der mindestens 1.150 Jahre alte hölzerne Thron ist in die "Cathedra Petri", das monumentale "Reliquiar" aus vergoldeter Bronze von Bernini in der Hauptapsis des Petersdoms integriert, so dass er normalerweise nicht zu sehen ist. Im Zuge der Restaurierung der Bernini-Kunstwerke im Petersdom zur Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2025 wurde er erneut aus seiner barocken Umhüllung entnommen. Der schlichte Holzstuhl ist mit zwölf Elfenbeintafeln verziert, die die Arbeiten des Herkules und sechs Sternbilder darstellen. Erste Restaurierung seit 50 Jahren Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Auch Papst Franziskus hat vor kurzem diese Kathedra bereits betrachtet: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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