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| Ein neuer Angriff auf das ungeborene Leben21. Oktober 2024 in Kommentar, 8 Lesermeinungen Die derzeitige Bundesregierung ist für lange Zeit die letzte Chance den §218 abzuschaffen. Die jüngste Attacke auf den Lebensschutz und die Rolle der Bischöfe folgen fast schon einem Ritual. Der Montagskick von Peter Winnemöller Linz (kath.net) Dieser Entwurf kam wie bestellt. Gelegen kam er den Grünen in der Ampelregierung allemal. Nachdem die FDP angekündigt hatte, bei einer Abschaffung des §218 nicht mitmachen zu wollen, gab es nun Rückenwind von diversen NGOs. 26 Organisationen legten gemeinsam mit ehemaligen Mitgliedern der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einen Gesetzentwurf vor, der die Abtreibung aus dem Strafrecht nehmen soll. Eine der beteiligten Organisationen ist Amnesty International. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, spricht im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von „selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen“ und dem Ziel der vollständigen Entkriminalisierung dieser. „Zu einer gleichberechtigten Gesellschaft gehört der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch“, so Duchrow wörtlich. Hier ist der Moment, in dem man das verklausulierte Neusprech einmal in verständliches Deutsch übersetzen sollte. Die Formel „reproduktive Selbstbestimmung“ steht für einen ganzen Kanon an Maßnahmen, die die menschliche Fortpflanzung und deren Verhinderung vollständig mechanisiert und von der Liebe entkoppelt. Es geht in dem Themenkomplex unter anderem um künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft, Abtreibung, Verhütung, Sozial freezing, Samen- und Eizellspende. Wer sich intensiver mit dem Thema befasst, wird verstehen, warum die Abtreibung ein Kernelement der gesamten Reproduktionsmechanik ist, denn sowohl bei künstlicher Befruchtung als auch bei Leihmutterschaft ist die Abtreibung ein selbstverständliches Mittel zur Fehlerkorrektur. Man sollte das im Kopf behalten, wenn man sich mit der Thematik beschäftigt. Wir sind mit der Übersetzungsarbeit noch nicht fertig. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche setzen voraus, das eine Frau in völliger Klarheit ihres Tuns frei und ohne jegliche Einflussnahme beschließt, ihr ungeborenes Kind töten zu lassen. Es gehört eine große Menge Zynismus dazu, diese Theorie tatsächlich als Wirklichkeit anzunehmen. Wenn die Tötung ungeborener Kinder Bestandteil einer gleichberechtigten Gesellschaft sein soll, dann ist das wohl eine Gleichheit, die man von der „Farm der Tiere“ kennt. Geborene sind dann eben etwas gleicher als die Ungeborenen. Man muss auch hier die Frage stellen, wem es nützt. Es nützt einer Reproduktionsindustrie, die das Kind zu einer Handelsware machen will und es im globalen Kontext schon gemacht hat. Fehlerhafte Produkte werden ohne Zögern beseitigt. An dieser Stelle noch einmal die Empfehlung des Buches „Ich kauf mir ein Kind“ von Birgit Kelle. Die Autorin zeigt die Mechanismen auf. Wer das Buch aufmerksam liest, wird verstehen, warum eine Liberalisierung der Abtreibung der Einführung von Eizellspende und Leihmutterschaft zwingend voraus gehen muss. Für sehr lange Zeit war die katholische Kirche in Deutschland ein verlässlicher Partner derer, die sich für den Schutz des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen. International oder besser gesagt weltkirchlich ist das noch immer der Fall. In Deutschland erfolgte nach der Wiedervereinigung eine Art bioethischer Sündenfall, als christliche Politiker zur Verhinderung von schlimmerem einem schlechten Gesetz zustimmten. Moraltheologisch ist dies für christliche Politiker in einem demokratischen Staat vertretbar. Dazu gibt es Entscheidungen aus Rom. Der derzeit geltende §218 stellt klar, das Abtreibung rechtswidrig ist aber unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Lässt sich eine Frau von einer staatlich anerkannten Stelle beraten und kann den Beratungsschein vorweisen, wird sie für ihre illegale Tat – zumindest vom Staat – nicht bestraft. Eine Abtreibung ist – da sollte sich niemand Illusionen machen – eine brutale Tötungshandlung, die mit dem Einsatz von Antipersonenminen vergleichbar ist. In beiden Fällen werden die Opfer – hier von einem Unterdruck dort von einem Explosionsüberdruck – zerrissen. Es ist menschlich, dass im Umfeld solcher Brutalität Traumatisierungen auftreten und gehört eine Menge Ideologisierung dazu, das Auftreten des Post-Abortion-Syndrom zu bestreiten. Trotzdem kann es angemessen sein, darüber muss man diskutieren dürfen, ob in Not geratene Frauen unter Umständen wirklich straffrei bleiben. Es spricht vieles dafür. Streng bestraft werden muss hingegen, wer gegen Zahlung eines Geldbetrages einen Menschen tötet. Die Abtreibungsindustrie muss bekämpft werden. Der Papst spricht da zum Glück eine sehr klare Sprache. Diese Klarheit in der Sprache wünscht man sich zuweilen auch von deutschen Bischöfen. Zu erwarten ist sie nicht. Das hat seinen Grund. Als sich in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Politiker dazu durchrangen, oben beschriebenen Kompromiss zu verabschieden, wollten die Bischöfe auch noch weiter mitspielen. Statt einerseits zu würdigen, dass es gelungen ist, schlimmeres zu verhindern und selbst jedoch bei der klaren Position zu verharren, wollte man im staatlichen Beratungssystem mitspielen. Mehrfach hatte Papst Johannes Paul II. interveniert. Das ging so weit, dass der Papst den Ausstieg aus der Beratung am Ende anordnen musste. Ein Vorgang, der so nicht alle Tage vorkommt. Kleine Anmerkung am Rande: Wer die römischen Interventionen zum Synodalen Weg und die Nichtreaktion des deutschen Episkopats beobachtet hat, das Muster für das Verfahren liegt in den 90ern. Das Mitmachen-wollen im staatlichen System einer lebensfeindlichen, sogenannten ergebnisoffenen Beratung, hat die deutschen Bischöfe in Fragen bioethischer Urteilskraft so sehr desavouiert, dass der Lebensschutz in Deutschland in der Konferenz der Bischöfe keinen Partner mehr hat. Einzelne Bischöfe mögen sich in lobenswerter Weise persönlich klar und deutlich positionieren. In der Konferenz stehen sie isoliert da. So und nur so ist zu erklären, dass eine Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz so beginnt: „Die deutschen Bischöfe treten weiterhin für den Erhalt des bestehenden gesetzlichen Schutzkonzeptes nach §§ 218 ff. StGB in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ein. Es schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wie das ungeborene Kind und trägt der besonderen Beziehung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft (‚Zweiheit in Einheit‘) Rechnung.“ Man muss es leider so sagen: An diesem Satz ist nicht vieles nicht falsch. Das Gesetz vermag das ungeborene Kind gar nicht und die Gesundheit der Frau nur sehr unzureichend zu schützen. Dass die deutschen Bischöfe für den Erhalt eines Gesetzes einstehen, das sich als eine faktische Fristenlösung erwiesen hat und zu 100.000 vorgeburtlichen Kindstötungen pro Jahr führt, kann unterm Strich nur schockieren. Da hilft übrigens der Verweis am Ende der Erklärung auf europäische Statistiken auch nicht wirklich weiter. Es gebe, so die Meldung, prozentual weniger Abtreibungen als in anderen europäischen Ländern. Auch eine Lösung, die weniger schlecht ist, ist schlecht. Hier läuft erkennbar eine Organisation, die langsam, aber sicher jegliche gesellschaftliche Relevanz in bioethischen Fragen verliert, einer Welle hinterher, die schon längst an ihr vorbeigezogen ist. Wo ist die angeblich so großartige deutsche Theologie? Wir brauchen ein philosophisch wie auch fundamentaltheologisch gestütztes tragfähiges moraltheologisches Fundament für eine gesellschaftliche Debatte um den Schutz des menschlichen Lebens aber auch um den Erhalt des untrennbaren Zusammenhanges zwischen Fortpflanzung und Liebe. Das wäre mal ein Exzellenzcluster für eine kirchliche Hochschule oder einen Think-Tank und es wäre eine philosophisch-theologisch-soziologisch-politologisch-juristisch übergreifende Forschung, die den Schutz des menschlichen Lebens wirklich vorantreiben könnte. Als positiver Nebeneffekt wäre vermutlich eine neue Selbstvergewisserung des deutschen Episkopats zu verzeichnen, die sich dann mit Argumenten ihrer eigenen Wissenschaftler munitioniert gegen den Vorwurf der Anschlussfähigkeit „nach rechts“ wehren könnten und wieder selbstbewusst für den Schutz der Ungeborenen auch gegen christliche Politiker eintreten könnten. Merke: Was christliche Politiker unter Umständen tun müssen, Kompromisse zur Verhinderung von Schlimmerem einzugehen, ist für Bischöfe streng verboten. Man muss es sich bewusst machen, was der bioethische Sündenfall des deutschen Episkopats zur Folge hatte: Dem bis dato stärksten Verteidiger des ungeborenen Lebens ist der argumentative Boden unter den Füßen entzogen worden, weil man sich mit dem Nichtganzsobösen gemein machen wollte. Es verwundert nur wenig, wenn man sich klar macht, das auch die deutschen Laienfunktionäre längst keine Partner der Lebensschützer sind, da sie mit der Gründung von „Donum vitae“ faktisch das Lager gewechselt und „Pro-Choicern“ geworden sind. Als wäre noch ein Beweis dafür nötig, forderte die Präsidentin des „ZdK“ flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten in Deutschland. Eine Rolle rückwärts, also ein Bekehrung hin zu einem unbedingtem „Ja zum Leben“ auf einer wissenschaftlichen Basis, verbunden mit einem starken caritativen Programm für Mütter in Not, wären der einzig sinnvolle Ausweg aus der gegenwärtigen prekären Lage. Ansonsten bleibt es so, wie jetzt ist: Die katholische Kirche in Gestalt der Deutschen Bischofskonferenz ist derzeit im Lebensschutz kein verlässlicher Partner.
Bild oben: So groß ist der Unterschied zwischen geboren und ungeboren gar nicht. Vor wenigen Wochen wäre dieser Knirps noch Freiwild gewesen. Foto: Pixabay Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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