Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe
  2. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  3. Bischof Barron: „Die Kirche stirbt in Deutschland… warum studieren wir nicht die Kirche in Nigeria?“
  4. Studentenvertreter verlangen Abklärung der Pronomen bei Lehrveranstaltungen
  5. ‚Trans-’ und ‚Intersex-Katholiken’: Papst soll Verbot von ‚Geschlechtsänderung’ aufheben
  6. Geschlecht spielt keine Rolle
  7. Bund Katholischer Rechtsanwälte verurteilt scharf „Oper Sancta“-Aufführung/Staatstheater Stuttgart
  8. ‚Trusted Flagger’ – Meldestelle für fragwürdige Inhalte oder Zensur im Internet?
  9. Bischof Voderholzer: „Kein Bauern‐Bashing mehr!“
  10. „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“
  11. „Was ist synodale Kirche im katholischen Sinne?“
  12. Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
  13. Die katholischen Bischöfe von Colorado haben einen Leitfaden für katholische Wähler veröffentlicht
  14. Es geht darum, Christus in den Mittelpunkt zu stellen!
  15. ‚Ich glaube an den Heiligen Geist‘ - Der Heilige Geist im Glauben der Kirche

Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts

vor Minuten in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärzte für das Leben: Weitere Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und von uns allen – „Was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine ‚Behandlung‘ gibt“


Münster (kath.net/pm) „Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben in Münster zu der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. „denn nach dem Bundesmanteltarif dürfen die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ sind. Aber was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine ‚Behandlung‘ gibt. Die traurige Wahrheit ist, dass weit über 90% der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom vor der Geburt festgestellt wird, abgetrieben werden. In Einzelfällen geschieht dies sogar nach der 20. Lebenswoche gar bis kurz vor der natürlichen Geburt, zu einer Zeit also, in der das Kind außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre. Das ‚Oldenburger-Baby‘ Tim hat in einem solchen Fall seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom überlebt und ist erst vor wenigen Wochen mit 21 Jahren verstorben. Für viele Menschen ist die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, so etwas wie ein Gütesiegel: ‚Wenn die Kasse das bezahlt, muss es richtig sein‘. So wird die Akzeptanz von dieser Art von Testung durch die heutige Entscheidung erhöht. Zudem wäre es naiv zu erwarten, dass die Kriterien zur Anwendung dieses Tests nicht nach und nach ausgeweitet werden. Erstens sind die heutigen Tests auf die sogenannten Trisomien, bei denen gesamte Chromosomen in einer Überzahl vorhanden sind, erst der Anfang. Bereits heute werden Möglichkeiten entwickelt, mittels solcher Tests auch Defekte in einzelnen Genen festzustellen. Dazu kommt, dass aufgrund der höheren Anzahl an Schwangerschaften bei jüngeren Frauen etwa zwei Drittel aller Kinder mit Down-Syndrom zu Müttern unter 35 Jahren geboren werden. Nachdem man wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Logik bereits akzeptiert hat, dass das ein Kind mit Down-Syndrom eine ‚unzumutbare Belastung‘ darstellt, wie will er auf Dauer erklären, dass die meisten Fälle dieser ‚Belastung‘ von der Möglichkeit des weniger invasiven Trisomie-Tests als Kassenleistung ausgeschlossen bleiben? Hieran wird eine Beratung, und sei sie noch so ‚intensiv‘ wenig ausrichten können. In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten.“


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte über diese Frage drei Jahre lang beraten. Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  2. Die Realität aufzeigen
  3. Amsel Donata
  4. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  5. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  6. Behinderung wird zum Todesurteil
  7. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  8. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“
  9. Gründer der Arche-Gemeinschaften Jean Vanier verstorben
  10. Expertin warnt vor Pränataldiagnostik als Selektionsinstrument







Top-15

meist-gelesen

  1. Bischof Barron: „Die Kirche stirbt in Deutschland… warum studieren wir nicht die Kirche in Nigeria?“
  2. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  3. „Was ist synodale Kirche im katholischen Sinne?“
  4. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe
  5. Die Lieblingskekse des heiligen Franziskus
  6. Geschlecht spielt keine Rolle
  7. Bund Katholischer Rechtsanwälte verurteilt scharf „Oper Sancta“-Aufführung/Staatstheater Stuttgart
  8. Zehn Gespräche, bevor man „Ja“ sagt
  9. ‚Trans-’ und ‚Intersex-Katholiken’: Papst soll Verbot von ‚Geschlechtsänderung’ aufheben
  10. Vatikan zeigt Papst-Thron aus dem ersten Jahrtausend
  11. ‚Trusted Flagger’ – Meldestelle für fragwürdige Inhalte oder Zensur im Internet?
  12. Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
  13. Studentenvertreter verlangen Abklärung der Pronomen bei Lehrveranstaltungen
  14. Papst führt mit Selenskyj Gespräch im Vatikan
  15. Weltsynode: Tück warnt vor "halbiertem Reformbegriff"

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz