Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
  2. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  3. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  4. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  5. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  6. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  7. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  8. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  9. Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
  10. Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
  11. Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
  12. Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
  13. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  14. Enthauptet! - Papst Franziskus erklärt 16 französische Ordensfrauen zu Heiligen
  15. Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden

Kaminski: Jedes Mitglied des Bundestags ist aufgefordert, sich jetzt für Menschenrechte einzusetzen

11. Dezember 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Menschenrechte sind unverhandelbar - Auch wenn Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen anstehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”


Augsburg - Berlin (kath.net/ALfA) Zum internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten - unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.  Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.


Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.

Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.

Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Archivfoto Cornelia Kaminski (c) ALfA


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 blaulaub 12. Dezember 2024 
 

Zu kurz gedacht!

Sollte der §218 doch aus dem Strafgesetzbuch verschwinden, dann muss man sich doch ernsthaft fragen, wie der Fall eines z.B. gewaltsam herbeigeführten Schwangerschaftsabbruchs seitens Dritter überhaupt (noch) geahndet werden könnte bzw. würde.
Na, da könnte man ja als unfreiwilliger Kindsvater der Freundin noch schnell ein paar Tabletten in den Abendessen-Salat untermischen (so bereits geschehen!).
Abgesehen von extremer Übelkeit und Bauchkrämpfen als Folge...droht vielleicht dem Täter eine Strafe wegen mittelschwerer Körperverletzung --- gegen die Frau! Diese, die ihr Kind aber wollte, hätte das Nachsehen.
Denn wie sollte jetzt plötzlich etwas 'an Wert gewinnen', was AN SICH keinen juristisch relevanten Wert vorher darstellte?!
Bin mal gespannt, wie sich Politiker/ der Gesetzgeber das "hinbiegt" (ohne sich selbst diesen Widerspruch einzugestehen)...Tja, liebe Ampel: Wieder mal zu kurz gedacht!
Rot [Halten] und Grün [Losfahren] GLEICHZEITIG an der Kreuzung führt zwangsläufig zum Crash!


1
 
 Johannes14,6 11. Dezember 2024 
 

Auch die Gewissensfreiheit von Ärzten

und Pflegepersonal, bei einem Eingriff, der Tötung eines Menschen zum Ziel hat - sei es Abtreibung oder Euthanasie - NICHT MITZUMACHEN, darf nicht eingeschränkt werden.
Im Newsletter des BVL, Bundesverband Lebensrecht, dazu nochmals eine Stellungnahme von Prof. Cullen.Er schildert auch, daß Apotheker wegen des "Versorgungsauftrags" gezwungen werden, Abtreibungspillen zu verkaufen.

In USA geschehen bereits 70 % der Abtreibungen mit der "Pille", sogar per Post u ohne ärztl. Beratung --

und TRUMP ist eingeknickt, will hier u bei IVF nichts verbieten...
Enttäuschend.

BVL Newsletter


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  4. Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
  5. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  6. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  7. Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
  8. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  9. O Adonai, et Dux domus Israel
  10. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  11. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  12. Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
  13. O radix Jesse
  14. O clavis David
  15. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz