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| Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin Toronto (kath.net/LifeNews/jg) Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort. Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert. Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe. Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.
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