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Islamkritiker Michael Stürzenberger wegen Volksverhetzung zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt3. Dezember 2024 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Im Mai 2024 wurde der Islamkritiker selbst Opfer eines islamistischen Messerangriffs. Er sieht seine Kritik durch die Entwicklung der letzten Jahre bestätigt.
Hamburg/Mannheim (kath.net/jg)
Der Islamkritiker Michael Stürzenberger, der vor einigen Monaten selbst Opfer eines islamistischen Anschlags geworden ist, wurde vom Hamburger Landgericht wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dies berichtet die Plattform NiUS.de.
Der Afghane Sulaiman Ataee verübte am 31. Mai 2024 mitten auf dem Mannheimer Marktplatz ein Messerattentat auf Stürzenberger, der dabei schwer verletzt wurde. Dem Angriff des IS-Sympathisanten fielen weitere sechs Menschen zum Opfer. Der Polizist Rouven L. starb, nachdem Ataee ihn in den Nacken gestochen hatte.
Stürzenberger vermeidet seither öffentliche Auftritte. Das Attentat hat bleibende Schäden hinterlassen, die Bedrohungslage für ihn bleibt hoch.
Am 25. November hat das Hamburger Landgericht ihn für Äußerungen verurteilt, die er auf einer Kundgebung im Oktober 2020 in Hamburg getätigt hatte. In erster Instanz war Stürzenberger zu einer unbedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Berufung ein und wurde in zweiter Instanz zu einem Hafturteil auf Bewährung verurteilt. Dagegen ging er in Revision.
Gegenüber NiUS.de betonte Stürzenberger, er habe stets über den Politischen Islam gesprochen, nicht über den Islam schlechthin. Er habe immer gesagt, es gehe nicht gegen die Moslems. Da er differenziert argumentiert habe, sei er von einem Freispruch ausgegangen.
Bei der Festlegung der Strafe hat das Landgericht Hamburg berücksichtigt, dass Stürzenberger die Äußerungen vor mehr als vier Jahren getätigt hat und er durch die lange Verfahrensdauer belastet war. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass die Äußerungen im Rahmen einer vierstündigen Veranstaltung gefallen seien, auf der Stürzenberger den direkten Kontakt mit Andersdenkenden gesucht habe. Seit einiger Zeit halte er keine Vorträge mehr und sei schließlich selbst Opfer eines Attentates geworden, argumentierte das Gericht.
NiUS.de zitiert einige Aussagen, wegen derer Stürzenberger verurteilt worden ist.
- Er kritisierte die Migrationspolitik mit folgenden Worten: „Ganz ehrlich, ja, was da abläuft, ist echt eine Verarschung allererster Güte, ja. Wir haben nix dagegen, dass wir wirklich politisch Verfolgte, ja, dass wir denen Asyl gewähren. Aber das ist, das sind die allerwenigstens von denen, die hier in Massen hier mit einer Migrationswelle, durch Schlepper auch noch unterstützt, hier in unser Land eindringen. Und nicht wenige davon werden auch noch straffällig!“
- Stürzenberger meinte, dass viele Straftäter „Moslems aus Afghanistan, Syrien, Irak, Nordafrika” seien. „Leute und ich sag Euch eins: Ich hab noch von keinem einzigen christlichen Flüchtling gehört, der bei uns eine Straftat begangen hat.“
- Auch kritisierte er eine Zunahme an Sexualdelikten an Frauen, die durch Zuwanderer aus politisch-islamisch geprägten Staaten begangen werden würden. Und sprach die Kölner Silvesternacht an. Er sagte: „1000 Vergewaltigungsfälle von Moslems aus Nordafrika und Arabien. Und das war nur die Spitze des Eisbergs. Leute, es passiert. Das heißt nicht, dass alle Moslems das machen. Ihr wisst doch, es ist einfach das Problem, wer sich damit auseinandersetzt, und Moslems aus fundamental-islamischen Ländern, die setzen sich nicht nur damit auseinander, die wachsen damit auf. Es ist ihre Kultur, es ist ihr Zeitgeist, es ist das, was in der Gesellschaft vorgeschrieben ist.“
- Über den Politischen Islam sagte er zum Beispiel folgendes: „Weil das ist das Programm des Politischen Islams: Die Frauen unter die Kontrolle zu bekommen.“ Oder: „Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen bei uns in Deutschland, die leicht bekleidet rumlaufen, Freiwild werden von fundamental eingestellten Moslems, die sie als Freiwild ansehen. Und es kommt hundertfach zu Vergewaltigungen! Wir sagen nicht, dass jeder Moslem vergewaltigt, um Gottes Willen.“
Gegenüber NiUS.de sagt Stürzenberger, dass man stets differenzieren müsse. Seine Kritik richte sich gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie des Politischen Islam und gegen diejenigen Radikalen, die im Zuge dessen Gewalttaten ausführen. Selbstverständlich seien nicht alle Moslems gemeint, da viele modern eingestellt seien, die demokratische Gesellschaft schätzen und „unsere Werte sowie Gesetze respektieren“.
Im Rückblick sieht sich Stürzenberger bestätigt. Seine Warnungen seien berechtigt gewesen, was auch das Attentat auf seine Person beweise.
Stürzenberger ist bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Im Jahr 2013 wurde er vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet, der ihm „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ vorwarf.
NiUS.de berichtet weiter, dass es offenbar schon 2023 Hinweise auf einen möglichen Mordanschlag auf Stürzenberger gegeben hat. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnte damals, dass der ägyptische Islamist Tarik S. einen Anschlag auf eine Veranstaltung von Islamkritikern wie Stürzenberger planen könnte. Stürzenberger sagt, er sei darüber nicht informiert worden. Hätte er davon gewusst, hätte er sich anders verhalten und wäre viel vorsichtiger gewesen, betont er.
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Lesermeinungen | Heinzkarl 5. Dezember 2024 | | | Das Bild von Justitia ist einfach wunderbar. Aber in der Rechtssprechung nur noch etwas für ,,träumende Romantiker,, | 1
| | | Dornenbusch 5. Dezember 2024 | | | Ein Gericht spricht ein Urteil und kein Recht! Ein amerikanischer Soldat ersticht einen deutschen Bürger und wird vom Militärgericht freigesprochen. Eine US Bürgerin greift niemanden an, hat niemanden bedroht, alles, was sie getan hat, war sich zu verteidigen. Was wohl sogar als Videobeweis vorliegt. Und nun soll ihr der Prozess gemacht werden? Verrückt!
Welche Botschaft sendet das an Frauen? apollo-news.net/frau-wehrt-sich-mit-messer-gegen-sexuellen-bergriff-durch-eritreer-jetzt-steht-sie-vor-gericht/ | 1
| | | Alpenglühen 4. Dezember 2024 | | | @veritatis - teilweise haben Sie recht; Justitia gilt als Göttin der Gerechtigkeit, was mir durchaus bekannt ist. Ich habe erst gestern mit google u. der „Ente“ nach „Justitia“ in der Bilderfunktion gesucht. Wurde sie als Göttin mit Toga dargestellt, war der Oberkörper grundsätzlich bedeckt, wurde nichts ausdrücklich betont, „es fiel nichts heraus“. Die Zahl einer solchen Darstellung ist aber fast an 1 Hand abzuzählen. Die anderen fallen meist ähnlich wie im Link aus…. Und das hat zumindest nichts mit meiner! Phantasie zu tun, sondern eher mit der Phantasie der gestaltenden Künstler. www.pinterest.com/pin/justitia--638948265854426660/ | 0
| | | veritatis 3. Dezember 2024 | | | @Alpenglühen Nun, besten Dank, dass Sie uns an Ihren Phantasien teilhaben ließen. Ich hoffe, Sie nicht allzu sehr mit meinen Erkenntnissen zu verwirren.
Ihren Gedankengängen zum Kiez und der Herstellung einer Verbindung in einen anstößigen Bereich werden die meisten Menschen nicht folgen können. Mitnichten wird Justitia in den erst "seit Jahren" mit (teils entblößter Brust dargestellt. Wenn Sie googeln, werden Sie feststellen, dass Justitia eine Figur der römischen Mythologie ist. Diese "Götter", es gibt dort derer viele, werden oft leicht bekleidet und mehr Haut zeigend dargestellt. Die sexuelle Komponente, welche sie eingebracht haben, hat damit natürlich gar nichts zu tun. | 0
| | | Alpenglühen 3. Dezember 2024 | | | @Schönecker - Die Rechtsprechung scheint in D schon lange nicht mehr durch „Gerechtigkeit“ geleitet zu sein. Justitia blind, also „ohne Ansehen der Person“? Sie blinzelt nicht mit 1 Auge unter der Maske hervor, nein - sie wurde ihr ganz weggenommen. Oft, wo wirklich etwas Mitgefühl / Nachsicht angebracht wäre, wird der „Baseball-Schläger“ rausgeholt. Und dort, wo es um schwere Verbrechen geht - z. b. Messerattacken, mit u. ohne Tote, Vergewaltigung, da bleiben „bestimmte“ Täter meist auf freiem Fuß. Was von denen aber oft nur als Freibrief zum „weiter so“ gesehen wird. Was mich auch stört: Wenn ‚Justitia’ eine Göttin ist, warum wird sie seit Jahren überwiegend mit halb bis 2/3 ‚freier Oberweite’ dargestellt, als käme sie gerade vom Kiez od. ähnlichem u. hätte vergessen, sich etwas überzuziehen? Soll damit ausgedrückt werden, Justitia wäre eine ….
Lt. versch. Äußerungen der letzten Jahre aus Regierungskreisen gibt es kein „Volk“ in D. Wie kann dann ein Urteil wegen Volksverhetzung erfolgen? | 1
| | | Versusdeum 3. Dezember 2024 | | | @Eden1952 Sie haben es auf den Punkt gebracht! Doch noch ist nicht die komplette Justiz gleichgeschaltet: War doch der Bundesregie... äh Bundesverfassungsschutz mit sicherlich der Hälfte aller Vorstöße gegen die AfD vor Gericht gescheitert. Außerdem sind inzwischen praktisch alle zentralen Unterstellungen und Lügen von Correctiv, Presse, Politikern und Aktivisten im Zusammenhang mit dem privaten Treffen in Potsdam gerichtlich untersagt worden. Zuletzt dem ZDF unter Androhung nicht nur von Geld-, sondern auch Haftstrafen! | 2
| | | Versusdeum 3. Dezember 2024 | | | "Frage Dich, wen Du nicht kritisieren darfst und Du weißt, wer Dich regiert". "Die Deutschen" sind dagegen vogelfrei, gegen sie darf hemmungslos volksverhetzt werden. Und der deutsche Bundestag hatte sich damals sogar geweigert, dies zu ändern, wie von der AfD beantragt. Anlass war die Volksverhetzung durch einen "türkischen Funktionär" aus Hamburg, die straffrei blieb (""Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören."). Schutzlos im eigenen Land, genauso wie vor allem Frauen auf den Straßen und immer öfter sogar als Opfer von "Ehrenmorden" in den eigenen vier Wänden (gerade wieder angesichts verheerender Zahlen als "Femizide" eingenebelt. Nein, diese Frauen werden nicht ermordet, weil sie Frauen sind, sondern weil sie sich nicht länger in ein islamistisches Korsett pressen lassen bzw. weil man ihnen dies einfach nur unterstellt! | 4
| | | Herbstlicht 3. Dezember 2024 | | | Was darf man, was darf man nicht (mehr)! Entweder wird Kritik erlaubt, dann ist das ein wirkliches Zeichen für gelebte Demokratie.
Oder aber sie ist nicht gern gesehen oder sogar verboten, dann ist das auch ein Zeichen, das viel verrät.
Jedoch mit zweierlei Maß messen!
Ist das die "neue" Freiheit von heute? | 3
| | | Eden1952 3. Dezember 2024 | | | Es wird in Deutschland mit zweierlei Maß gerichtet! Die Justitia hat schon lange ihre Augenbinde abgelegt. Wenn schon das Bundesverfassungsgericht mit den Kanzler Merkel/Scholz zum Essen geht, braucht man sich über solche Urteile nicht zu wundern. Man darf heutzutage eine Oppositionspolitikerin "eine Nazi-Schlampe" nennen, bei einem Schwachkopf-Vergleich drohen Hausdurchsuchungen und Strafanzeige. | 6
| | | Norbert Sch?necker 3. Dezember 2024 | | | zum Vergleich Die Katholische Kirche darf hemmungslos beschimpft werden. Wer wissen will, was laut einem deutschen Gerichtsurteil erlaubt ist, möge den Link anschauen. Ich will es gar nicht schreiben.
Ist die Rechtsprechung durch Gerechtigkeit geleitet, oder durch Angst vor Anschlägen radikaler Gruppen? Ich habe den Eindruck, dass man Christen beschimpfen darf, weil sie sich nicht gewaltsam wehren.
Mit "Gerechtigkeit" hätte das dann aber nicht mehr viel zu tun.
Naja, wie mit den Stillsten umgegangen wird, sieht man ja am Umgang mit Alten und Ungeborenen ... www.lawblog.de/archives/2012/02/11/katholische-kirche-darf-kinderficker-sekte-genannt-werden/ | 5
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