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Gericht verbietet Falschbehauptung! - Müssen deutsche Bischöfe AfD-Papier zurückziehen?

27. Februar 2024 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Die DBK behauptet in einem Grundsatzpapier, die AfD sei für Christen unwählbar. Der Hauptvorwurf, den die DBK gegen die Partei erhebt, beruht auf einer Correctiv-Recherche, die aber mittlerweile korrigiert ist, stellt Mathias von Gersdorff fest.


Berlin (kath.net/jg)
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat bei ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung in Augsburg ein Grundsatzpapier gegen Rechtsextremismus verabschiedet, in dem die AfD als für Christen unwählbar bezeichnet wird. Mathias von Gersdorff hat in einem Video das Papier in Frage gestellt. Wäre der Hauptvorwurf, den die DBK gegen die AfD erhebt, korrekt, wäre die Partei wahrscheinlich längst verboten oder gar nicht zugelassen worden, meint er.

In dem Dokument „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, charakterisieren die deutschen Bischöfe „die Grundlagen dieser Weltanschauung, die auf der Annahme beruht, dass das Volk als Ethnos, als Abstammungs- und Blutsgemeinschaft existiert und dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, kultureller Herkunft und religiöser Herkunft prinzipiell in Frage gestellt werden müsse.“

Bischof Bätzing habe in einem Interview mit RTL wiederholt, dass die AfD vom Volk als Ethnos ausgehe und nicht vom Demos. Mit Demos sei das Volk als Staatsvolk gemeint, das Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, unterschiedlicher kultureller Prägung und religiöser Zugehörigkeit umfasst.

Ein Verständnis des Staatsvolkes als Ethnos sei illegal und auch nicht im Einklang mit der katholischen Lehre, betont von Gersdorff. Dieses Verständnis werde auch von niemand mehr vertreten, außer vielleicht von „ein paar durchgeknallten Rechtsextremisten“, sagt von Gersdorff wörtlich.


Die Bischofskonferenz unterstelle nun der AfD, das Staatsvolk als „Ethnos“ zu verstehen. Darauf beruhe die Verurteilung der AfD durch die Bischöfe. Würde die AfD das wirklich vertreten, müsste man die Partei verbieten. Er habe von niemand in der AfD gehört, dass sie so etwas postulieren würden, sagte von Gersdorff.

Dieser Vorwurf gehe auf eine Recherche von Correctiv zurück, die unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlich worden ist. In den ersten Versionen des Berichts sei tatsächlich behauptet worden, bei dem Geheimtreffen im November in Potsdam sei die Forderung erhoben worden, dass alle, die nicht zur Ethnie, also einer homogenen Rasse, gehören, aus Deutschland entfernt werden sollten, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht. Zunächst habe die AfD klargestellt, dass das nicht zu ihren Forderungen zähle.

Mittlerweile habe aber Correctiv selbst festgestellt, dass diese Anschuldigung nicht stimme und den Bericht korrigiert. Ursprünglich habe es geheißen: „Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein ‚Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern aufgrund ihrer Ethnie; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.“  Der Schlüsselbegriff der Ethnie komme nun nicht mehr vor. Jetzt heiße es nur mehr: „Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein ‚Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.“ Die Forderung nach Ausweisung von Personen, die nicht einer bestimmten Ethnie angehören, sei im Artikel von Correctiv entfernt worden, betont von Gersdorff.

Damit breche aber auch die Erklärung der DBK in sich zusammen. Deren Vorwurf gegen die AfD enthalte den Vorwurf, sich für eine einheitliche Ethnie in Deutschland einzusetzen. Das verstoße gegen das Grundgesetz und gegen die katholische Soziallehre. Deshalb seien Kandidaten dieser Partei nicht wählbar.

Nach seiner Ansicht müsse die Erklärung der DBK zurückgenommen werden, es sei denn, die deutschen Bischöfe könnten tatsächlich nachweisen, dass die AfD die einheitliche Abstammungs- und Blutsgemeinschaft anstrebe. Dann reiche es aber nicht zu sagen, man dürfe die Partei nicht wählen, dann müsste die DBK ein Verbot dieser Partei anstreben, sagt von Gersdorff.

Gericht verbietet Correctiv Falschbehauptung – Portal muss Passage löschen

Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen, weil in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ falsch über einen Teilnehmer berichtet wurde. Der Jurist Ulrich Vosgerau hatte eine Klage eingereicht. Dies berichtet https://apollo-news.net/gericht-verbietet-correctiv-falschbehauptung-portal-muss-passage-loeschen/


Foto Mathias von Gersdorff: YouTube Screenshot

 


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Lesermeinungen

 JP2B16 28. Februar 2024 
 

@Gandalf, genau so ist es, ohne die inszenierte Lancierung durch "Corruptiv" ...

...hätte es diese Öffentlichkeit nie gegeben.
Es ist allzu durchsichtig: es musste eine konzertierte Aktion her, die unbedingt verhindert, dass die AfD in Regierungsverantwortung auf Länderebene kommt.  Und dazu war den Initiatoren, Kanzleramt, Verfassungsschutz und schließlich die Handlanger von Correctiv und Leitmedien jedes(!) Mittel recht, auch solche, die klar gegen Verfassung und freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Aber Hass macht bekanntlich blind. Denn jene selbsternannten "Anständigen" sehen gar nicht, welchen Bärendienst sie mit ihrer Hass-saturierten Aktion gegen die erklärten "Unanständigen" unserem Land und der Demokratie de facto geleistet haben.


3
 
 chorbisch 28. Februar 2024 
 

@ Gandalf

Egal, wie man dieses Treffen einordnet, gehört es nicht zu den Aufgaben von Journalisten, auch über "Treffen im Nirgendwo" zu berichten, wenn die Themen relevant sind.

Und wenn Herr Sellner nur eine "Randfigur" ist, was Ihr "Kollege" Guiseppe Nardi wohl anders sieht, warum ging Frau Weidels "Persönlicher" hin und verlor darauf diese Funktion?

Daß auch CDU-Mitglieder da waren, weiß ich und die bekamen deswegen ja auch Ärger.

Daß die Bischöfe sich diesen "Appell" besser gespart hätten, da stimme ich Ihnen zu.


1
 
 chorbisch 28. Februar 2024 
 

@ kleingläubiger

Ich bin kein Jurist, aber den immer wieder publizierten Statistiken nach gibt es inzwischen hier sehr viele Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Vorfahren in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert sind.
Die wären wohl nach der Vorstellung mancher "ethnisch" keine Deutschen. Das hatten wir ja schon einmal, als jüdischen Deutschen abgesprochen wurde, "richtige Deutsche" zu sein. Und diese Ansicht könnte wohl schon verfassungswidrig sein, ebenso, wie die Wunschvorstellung, durch Entzug der Staatsbürgerschaft wieder die Verhältnisse der 50/60er Jahre herbeizuführen, als in Bundesrepublik und DDR tatsächlich nur "ethnische" Deutsche deutsche Staatsbürger waren.


2
 
 Gandalf 28. Februar 2024 

@chorbisch

Bei dem Treffen waren doch auch CDU-Mitglieder dabei... Ohne Correctiv hätte Niemand von diesem Treffen im Nirgendwo gewusst und ohne dem Medientheater wüssten die meisten Leute bis heute nicht, dass Sellner überhaupt existiert. Der jubelt über dieses Medientheater. Bravo. Man hat einer polit. Randfigur, die keinen Einfluss hat, ins Zentrum geholt. Und die Bischöfe springen im Übereifer auf den Zug auf und machen Wahlwerbung für die AfD.


1
 
 chorbisch 28. Februar 2024 
 

@ CusanusG

Ich finde es schon relevant, darauf hinzuweisen, daß Herr Vosgerau nicht in allen Punkten Recht bekam. Denn sonst könnte ja der Eindruck entstehen, das Gericht habe die ganze Darstellung des Treffens durch Correctiv als falsch bewertet. Und das genau hat es nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es um Aussagen Vosgeraus gegenüber Correctiv. Die hatten ihn nach dem Treffen befragt, und er sah die Darstellung als fehlerhaft an und ging dagegen vor. Was sein gutes Recht ist.

Aber alle diese Punkte ändern nichts an dem Treffen, den Themen und daß sich AFD-Leute entgegen den Beschlüssen der Partei mit einem "Identitären" getroffen haben, dessen Ansichten man auch im Internet hätte recherchieren können.


2
 
 JP2B16 27. Februar 2024 
 

Sog. "Qualitätsmedien" und DBK erwähnten nie,...

... dass mindesten vier aktive CDU-Mitglieder (WU) an dem Treffen teilnahmen (Vosgerau, Baum, Schneider, Wilderink), mit teinehmenden Familienmitglieder wahrscheinlich noch mehr CDU-Anhänger.
Wäre Bätzing und DBK ehrlich und um Glaubwürdigkeit bemüht, müssten sie sich konsequenterweise auch von der Union distanzieren.


9
 
 Fink 27. Februar 2024 
 

Ein Multikulti- diverses- queeres- schräges "Buntland", das hätten manche gern.

Ich nicht !
Mehra sog i ned.


6
 
 kleingläubiger 27. Februar 2024 
 

Das Verständnis eines ethnischen deutschen Volkes soll gegen das Grundgesetz verstoßen? Seit wann denn das?


2
 
 JP2B16 27. Februar 2024 
 

Zum Potsdam-Treffen gibt es inzwischen eine eigene web-site...

... in der die Chronologie und Hintergründe gut sortiert und zusammengefasst sind.

Sehr erhellend auch der jüngst auf "reitschuster. de" erschienene Artikel zu den Netzwerken und Verstrickungen von "Correctiv" und seines Gründers David Schraven sowie weiteren Protagonisten dieses beispiellosen Schmierentheaters, das jedem beteiligten Journalsten die Schamesröte ins Gesicht schießen lassen müsste.
https://reitschuster.de/post/correctiv-und-die-tagesschau-das-netzwerk-hinter-der-geheimtreff-kampagne/

potsdam-treffen.de/


7
 
 Sol 27. Februar 2024 
 

juristisches Vorgehen

Die AFD sollte juristisch gegen diese Erklärung vorgehen.


5
 
 CusanusG 27. Februar 2024 
 

@chorbisch: wie oft Vosgerau recht bekommen hat, ist nicht wesentlich

Der Correctiv-Bericht ist kein Tatsachenbericht. Correctiv hat den Beitrag so geschrieben, dass er de facto nur aus Meinungen und Wertungen der Redaktion besteht. Damit entzieht man sich gezielt der gerichtlichen Überprüfung. Denn Meinungen können juristisch betrachtet unverändert stehen bleiben, weil jeder weiß, dass sie nicht stimmen müssen.

Tatsachenbehauptungen müssten indes korrigiert werden, wenn sie sich als falsch erweisen.

Das perfide im Correctivbericht ist, dass der jursitisch unbedarfte Leser ihn für bare Münze nimmt, das Gericht aber als Meinungsdarstellung. Sprich: nichts, was da steht wird als Tatsache angesehen. Und genau so muss man den Bericht auch werten: als Erfindung von Correctiv.

Correctiv hat den ursprünglichen Bericht im übringen schon etliche Male geändert, weil man etliche Aussagen entschärfen wollte, ehe sie vor Gericht kamen. Gerade die Begriffe "Deportation", etc. kommen nun nicht mehr vor. Sie werden nur noch von den Medien weiter transportiert.


7
 
 CusanusG 27. Februar 2024 
 

Den Begriff "Demos" gibts im GG nicht

Ich warne dringend davor, dass die weiter Bischöfe so tun, als würde jeder, der hier lebt, zum Staatsvolk gehören. Art 166 GG uns §3StAG gehen ganz klar davon aus, dass das Volk und die Staatsbürgerschaft dem Abstammungsrecht entspringen und nur in Ausnahmen Einbürgerungen möglich sind. Wer einen dt. Elternteil hat, wird Deutscher.

Das ist in anderen Ländern teils anders. Dort wird man schon qua Geburt im Territorium zum Bürger bzw. Teil des Staatsvolks.

Aber auch dort wird nicht jeder Teil des Staatsvolks, weil er zu einem "Demos" gehört oder Menschenrechte genießt. Das ist einfach nur Märchenstunde im DKB Paper. Menschenrechte gelten für alle. Staatsbürgerrechte eben nicht.

Wenn der Begriff "Demos" auch noch auf den Correctiv Beitrag zurückgeht, dann ist das oberpeinlich, denn im Correctivbericht sind kaum Tatsachen enthalten. Es werden nur Meinungen von Correctiv dargestellt - offenbar ziemlich unkundige Meinungen. Von einer Sachdiskussion ist man damit meilenweit entfernt.


7
 
 Gandalf 27. Februar 2024 

DBK ODER man blamiert sich gerne öfters...

Eine Schreiben auf der Grundlage einer "Märchenerzählung" ... tja.. das ist schon eine "Leistung"


9
 
 chorbisch 27. Februar 2024 
 

Ganz so bedeutend scheint die Gerichtsentscheidung nicht zu sein

Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (s. Link) hat Herr Vosgerau nur in einem von drei Punkten Erfolg gehabt, bei denen er "Correctiv" eine falsche Darstellung vorgeworfen hat.

Man sollte die weiteren Verfahren abwarten, bevor man sich ein endgültiges Urteil über dieses "Treffen" und die Berichterstattung darüber bildet.

Was die Aussagen des Herrn von Gersdorff angeht, hatte ich in der Vergangenheit schon den Eindruck, daß sich manche AfD-Anhänger grundsätzlich damit schwertun, einen Deutschen mit "Hintergrund" als vollwertigen Deutschen zu akzeptieren.

Auch hier im Forum beschrieb mal einer in seinem Kommentar Cem Özdemir als "grünen Türken".

www.rnd.de/politik/cdu-mitglied-vosgerau-wehrt-sich-gegen-correctiv-bericht-und-bekommt-teilweise-recht-XC3PZKRFQJKVVOALWHUKG342CE.html


2
 
 pjk 27. Februar 2024 
 

Freiheit

Die Kirche sollte nicht den gleichen Fehler machen, der in vieleen Islamischen Gemeinden gemacht wird. Es gehört zu meiner Freiheit als Christ selbst zu entscheiden was ich wähle und nicht was der Pfarrer (oder Bischof) von der Kanzel vorgibt. Auch Jesus hat sich politisch mit Vorwürfen zurückgehalten und auch hier ist er ein gesetztes Vorbild für die Christenheit. Zumal mir keine Vorbehalte der DBK gegen Parteien bekannt sind, die in ihren Parteiprogrammen pro Abtreibung und pro Leihmutterschaft und pro Gender etc. sind.


8
 

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