Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  2. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  3. US-Präsident Biden gibt auf - Er zieht seine Präsidentschaftskandidatur zurück
  4. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  5. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  6. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  7. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  8. „Ich habe keine Anfrage hinsichtlich einer ungeschwärzten Veröffentlichung bekommen“
  9. Ordensfrau: „Wir Frauen sind keinesfalls von der Eucharistischen Anbetung ausgeschlossen“
  10. Der Geruch des Hirten
  11. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  12. Umstrittene Marienstatue im Linzer Dom ist ‚Verneinung dessen, was Maria wirklich ist’
  13. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  14. Wie verlogen! Nein, Harris, Obama & Clooney retten nicht die Demokratie!
  15. Cancel culture - Ullstein-Verlag verbannt „Hillbilly“-Bestseller von J.D. Vance

Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber darf Kopftuch verbieten

29. November 2023 in Chronik, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Dies betrifft jedoch grundsätzlich religiöse Symbole, auch jüdische und christliche wie Kippa und Kreuz.


Linz (kath.net) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Rechtsprechung von 2017 bestätigt, wonach das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verboten ist. Das berichtete die „Presse“. Konkreter Anlass dafür war ein aktueller Fall aus Belgien.


Einer muslimischen Angestellten war es untersagt worden, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Sie klagte am Arbeitsgericht Lüttich, welches sich an den EuGH wandte. Dort blitzte sie jedoch ab. Die Entscheidung des Arbeitgebers sei rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt. Er könne das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen während der Dienstzeiten und am Arbeitsplatz komplett untersagen.

Der EuGH betonte, die Regel gelte für alle Religionen gleichermaßen. Wer keine islamischen Kopftücher haben will, der müsse auch von jüdischen oder christlichen Symbole Abstand nehmen, etwa der Kippa oder dem Kreuz.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 FranzVA 29. November 2023 
 

Kopftuch, Kreuz etc.

Schwierig das Alles richtig abzuwägen. Ich könnte bei unseren jungen türkischen Nachbar-Frauen nicht beurteilen ob sie Kopftuch tragen müssen uns von ihren Männern oder Vätern unterdrückt werden. Religiöse Symbole gleich welcher Art gehören entweder Alle genehmigt bzw akzeptiert oder komplett verboten. In der Schule eines meiner Enkel dürfen weder Kreuz noch Kopftuch getragen werden. Es gibt auch keinerlei religiöse Symbole dort. Religionsunterricht für die christlichen Schüler wird zweimal in der Woche in der 6. Stunde je nach Elternwunsch entweder gemeinsam oder getrennt erteilt. Auch die Kinder dürfen keine religiösen Symbole tragen. * Seeker2000: interessanter Ansatz


1
 
 FranzVA 29. November 2023 
 

Kopftuch Kreuz etc

Schwierig das Alles richtig abzuwägen. Ich könnte bei unseren jungen türkischen Nachbar-Frauen nicht beurteilen ob sie Kopftuch tragen müssen uns von ihren Männern oder Vätern unterdrückt werden. Religiöse Symbole gleich welcher Art gehören entweder Alle genehmigt bzw akzeptiert oder komplett verboten. In der Schule eines meiner Enkel dürfen weder Kreuz noch Kopftuch getragen werden. Es gibt auch keinerlei religiöse Symbole dort. Religionsunterricht für die christlichen Schüler wird zweimal in der Woche in der 6. Stunde je nach Elternwunsch entweder gemeinsam oder getrennt erteilt. Auch die Kinder dürfen keine religiösen Symbole tragen. * Seeker2000: interessanter Ansatz


1
 
 Stephaninus 29. November 2023 
 

Kopftuch, Kreuz und Kippa sind eben nicht vergleichbar

Beim Kopftuch handelt es sich eben nicht primär um ein religiöses Symbol sondern als Verhüllung der Weiblichkeit um eine Form von frauenfeindlichem Sexismus. Das man das nicht mehr sieht, spricht nicht gerade für die Qualität des Urteils.


2
 
 sr elisabeth 29. November 2023 
 

Vorahnung

Ich habe in meiner Brufszeit (bin jetzt in Pension) in der öffentlichen Verwaltung immer sichtbar meine "wundertätige Medaille" getragen und in meinem Arbeitsraum war ein Kruzifix aufgehängt. Gott sei Dank hat es da nie irgendeine Beschwerde gegeben, obwohl ich täglich Parteienverkehr hatte, darunter auch Muslime. Aber durch diese obige Entscheidung hab ich diesbezüglich eine ungute Vorahnung was das Kreuztragen bzw. Kreuzaufhängen in der Arbeitswelt betrifft......


3
 
 nazareth 29. November 2023 
 

Zeitgeist

Diese Klage kam der säkularisierten Welt natürlich gerade recht. Jetzt gibt es einen richterlichen Spruch, der Religion aus unserem Alltag verbannt. Wer läuft Sturm gegen dieses Urteil aus den Religionsgemeinschaften? Liebe Bischöfe, es ist Zeit aufzustehen. Wir wehren uns gegen die Entfernung der Kreuze zu wenig, wir dürfen auch nicht zulassen, dass Kopftücher nicht erlaubt sind.Toleranz in aller Munde, man darf sexuell jedes, aber wirklich jedes, Tabu brechen, es dürfen Dinge getan und gesagt werden, wo früher alles Kopf gestanden wäre, vor allem auch gegen Impfskeptiker z. B., sie haben kein Recht mehr an der Teilnahme der Gesellschaft und sollten des Landes verwiesen werden(inzwischen ist die eine Dame schon verstorben die solche Dinge sagte),aber Religion soll ausgemerzt werden. Die Grundlage unserer Zivilisation und ihrer Werte! Wie blind sind diese Menschen, die solche Urteile fällen. Religionsfreiheit ist das Grundprinzip der menschlichen Freiheit!!!


1
 
 Seeker2000 29. November 2023 
 

Intessante Frage:

Wäre das Tragen von Ordenskleidung oder Sultane/Collar am Arbeitsplatz (z. B. bei Lehrkräften in einer staatlichen Schule) in diesem Zusammenhang nicht auch ein religiöses Symbol und könnte untersagt werden?

In einem muss man dem EuGH recht geben: Es kann kein Rosinenpicken geben i.S.v. bei Kopftuch so, bei Kippa so und bei Kreuz wieder anders. Recht gilt einheitlich und für alle.

@Chris2: Wieso sehen Sie in einem Kopftuch ausschließlich oder grundlegend ein "politisches Symbol"? Dem würden viele Muslima eindeutig widersprechen, die darin einen Ausdruck ihres Glaubens sehen und die keineswegs zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden sondern dies von sich aus wollen und tun. Müssten Sie dann nicht konsequnterweise auch den Schleier bei einer Ordensfrau als kirchenpolitisches und unterdrückerisches Symbol für Frauen (in Gegensatz zu Ordensmännern) einwerten? Wo sehen Sie da den Unterschied? Vielleicht können Sie das erläutern?


1
 
 Chris2 29. November 2023 
 

Wegen eines politischen Symbols

wird also die Religions- und Bekenntnisfreiheit (und sogar das Tragen von Schmuck in Form eines Kreuzes) immer weiter eingeengt. Islamismus wirkt eben auch indirekt destruktiv, nicht nur durch Judenfeindlichkeit, Anschläge, "Ehrenmorde", Frauenverachtung oder die Unterjochung ganzer Staaten. Aber die meisten Wähler in Deutschland wollten es ja so, wie nach der Wahl 2017 sogar mehrere Bundestagsabgeordnete der CDU befriedigt festgestellt hatten, deren Kanzlerin die "grüne" Agenda Multikulti (=Islamisierung) ja brachialstmöglich umgesetzt hatte...


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit - Es fehlen noch mehr als 20.000 Euro
  3. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  4. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  5. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  6. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  7. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  8. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  9. Die Eucharistie führt zusammen
  10. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  11. KATH.NET-Leserreisen 2025-2026 - ROM - MALTA - BALTIKUM - ISLAND und MEDJUGORJE
  12. Der große Hollerich-Caritas-Skandal - 61 Millionen Euro veruntreut
  13. "Gott, ich weiß nicht, ob es Dich gibt. Aber wenn es Dich gibt, dann hilf mir"
  14. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  15. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz