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„Ja zu Förderung von Frauen und Recht auf Leben, nein zu Abtreibung und ideologischer Bevormundung“

10. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
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Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE): „Die Förderung von Frauen und ihrer Rechten ist nicht mit der Förderung von Abtreibung verbunden“ – „Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein“


Brüssel (kath.net/COMECE) Im Hinblick auf die für den 11. April 2024 angesetzte Abstimmung über die "Entschließung zur Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta" (2024/2655 RSP) möchte COMECE die folgende Erklärung an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die europäischen Bürgerinnen und Bürger richten.

Die Förderung von Frauen und ihrer Rechten ist nicht mit der Förderung von Abtreibung verbunden. Wir arbeiten für ein Europa, in dem Frauen ihre Mutterschaft frei und als Geschenk für sich und die Gesellschaft leben können und in dem das Muttersein in keiner Weise eine Einschränkung für das persönliche, soziale und berufliche Leben darstellt. Die Förderung und Erleichterung der Abtreibung geht in die entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte.

Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein. Das Recht auf Leben ist der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Leben der Schwächsten, Zerbrechlichsten und Wehrlosesten, wie des ungeborenen Kindes im Mutterleib, des Migranten, des Alten, des Menschen mit Behinderung und des Kranken. Die Kirche hat dies immer konsequent gelehrt: " Deshalb muss auch in unserer Zeit mit aller Kraft und Klarheit festgestellt werden, dass diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden ist. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen." (Erklärung "Dignitas Infinita" über die Menschenwürde, Dikasterium für die Glaubenslehre, 2. April 2024; Nr. 47).


Die Europäische Union muss unterschiedliche Kulturen und Traditionen in den Mitgliedstaaten und deren nationale Zuständigkeiten respektieren. Die Europäische Union kann innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen keine ideologischen Positionen zur menschlichen Person, zu Sexualität und Geschlecht, Ehe und Familie aufzwingen.

In die Charta der Grundrechte der EU können keine Rechte aufgenommen werden, die nicht von allen anerkannt werden und spalten: Es gibt kein im europäischen oder internationalen Recht anerkanntes Recht auf Abtreibung, und die Art und Weise, wie dieses Thema in den Verfassungen und Gesetzen der Mitgliedstaaten behandelt wird, ist sehr unterschiedlich. Wie es in der Präambel heißt, muss die Charta "die Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas" sowie die "gemeinsamen Verfassungstraditionen und gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten" achten.

Genehmigt durch den Ständigen Ausschuss der COMECE:
✠ Mariano Crociata
Bischof von Latina (Italien), Präsident
✠ Antoine Hérouard
Erzbischof von Dijon (Frankreich), Erster Vizepräsident
✠ Nuno Brás da Silva Martins
Bischof von Funchal (Portugal), Vizepräsident
✠ Czeslaw Kozon
Bischof von Kopenhagen (Skandinavien), Vizepräsident
✠ Rimantas Norvila
Bischof von Vilkaviškis (Litauen), Vizepräsident

Archivfoto (c) COMECE/Twitter/Screenshot/bearbeitet


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