21. Dezember 2024 in Österreich
Ab 2026 soll Verbot nicht mehr gelten - Kärntner Landesregierung hatte sich für Beibehaltung des Verbots ausgesprochen - Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk"
Klagenfurt/Wien (kaht.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen gekippt. Ab 2026 soll das Verbot nun nicht mehr gelten, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag laut APA. Aus Kärnten - die Landesregierung hatte sich gegen eine Aufhebung des Verbots ausgesprochen - kamen vor allem von der ÖVP heftige Reaktionen, es handle sich bei der Entscheidung um ein "unchristliches Geschenk",
Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt, gegen die die Veranstalter vorgegangen waren. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies aber bereits vor einem Jahr die Beschwerde ab. Der Verfassungsgerichtshof beschloss danach, die Gesetzesbestimmung "von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit" zu prüfen - mit dem nun vorliegenden Ergebnis.
Wie der VfGH in seiner Entscheidung ausführt, hatte die Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, "die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen". Allerdings: "Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (. . .) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift." Und hier gebe es keine "Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre". Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher "gegen den Gleichheitsgrundsatz". Die Aufhebung "tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025" in Kraft.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) kritisierte die Entscheidung scharf: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk." Mit dem Karfreitag als "Tag der Stille" werde der christlichen Kultur Rechnung getragen. "Höchstgerichtliche Entscheidungen sind hinzunehmen, inhaltlich lehnen wir das jedoch ab und teilen die Ansicht des VfGH keinesfalls, weil sie den Stellenwert unserer christlichen Werte völlig ignoriert", betonte der für das Kärntner Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) in einer ersten Reaktion.
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