Abtreibungs-Referenden in zehn US-Bundesstaaten

13. September 2024 in Prolife


In den Bundesstaaten soll mit Hilfe einer Volksabstimmung ein ‚Recht auf Abtreibung’ in der Verfassung verankert werden.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

In zehn US-Bundesstaaten stehen bei den Wahlen im November auch Referenden zum Thema Abtreibung zur Abstimmung. Die meisten dieser Entscheidungen betreffen Zusätze zu den Verfassungen der Bundesstaaten, in denen ein „Recht auf Abtreibung“ festgeschrieben werden soll.

Die Bundesstaaten, in denen Abtreibungs-Referenden zur Abstimmung kommen, sind Arizona, Colorado, Florida, Maryland, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New York und South Carolina.

Mit der Entscheidung „Dobbs v. Jackson“ im Juni 2022 hat der Oberste Gerichtshof der USA festgestellt, dass es kein bundesweites Recht auf Abtreibung gibt und damit die Regelung der Abtreibung in die Kompetenz der Bundesstaaten gelegt. Mit Hilfe von Verfassungszusätzen versuchen nun sowohl Abtreibungsbefürworter als auch Lebensschützer ihre Ziele durchzusetzen. Verfassungszusätze werden durch Volksabstimmungen beschlossen. Sie haben weitreichende Folgen, weil sie die Verfassung ändern, bestehende Gesetze der Bundesstaaten aufheben und in manchen Fällen auch Gerichtsentscheidungen irrelevant machen. Eine Änderung ist nur durch eine weitere Volksabstimmung möglich.

Seit 2022 haben Kalifornien, Michigan, Ohio und Vermont Abtreibung als „Recht“ in ihre Verfassungen aufgenommen. Es gibt in diesen Bundesstaaten daher wenige Einschränkungen bei Abtreibungen.

Im Jahr 2018 haben die Wähler in Alabama, Louisiana und West Virginia Verfassungszusätze beschlossen, die das Leben schützen. Alabama hat ein Recht auf Leben für die Ungeborenen in die Verfassung aufgenommen, Louisiana und West Virginia haben erklärt, dass es kein Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Bundesstaates gibt. In diesen drei Staaten sind Abtreibungen bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Lebensschützer kritisieren, dass die Verfassungszusätze durchwegs ungenau formuliert sind, sodass sie Abtreibungen bis zur Geburt umfassen können.

In allen Bundesstaaten ausgenommen Colorado, Florida und Nebraska reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen um den Verfassungszusatz zu beschließen. In Colorado sind für eine Zustimmung 55 Prozent der Stimmen erforderlich, in Florida 60 Prozent.

In Nebraska liegen zwei Vorschläge zur Abstimmung auf. Einer soll ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankern, der andere würde den Ungeborenen im zweiten und dritten Trimester der Schwangerschaft ein Recht auf Leben zusprechen. Ausgenommen sind Fälle von Vergewaltigung, Inzest oder ein medizinischer Notfall der Mutter. Der Vorschlag, der mehr Unterstützung erhält, tritt in Kraft, wenn mindestens 35 Prozent der gültigen Stimmen den Vorschlag befürworten.

 


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