29. April 2024 in Prolife
Alle Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten sollen durch eine bundesweite Abtreibungsregelung aufgehoben werden.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Politiker der Demokratischen Partei haben einen Gesetzesvorschlag in den Kongress eingebracht, der Abtreibung bis zur Geburt landesweit legalisieren soll. Das derzeit geltende Verbot von Teilgeburtsabtreibungen würde damit aufgehoben, ebenso wie alle Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen, welche die Bundesstaaten beschlossen haben.
Mat Staver von der christlichen Organisation Liberty Counsel hat einige problematische Punkte des Gesetzesvorschlages zusammengefasst.
In Abschnitt 2.11 des Gesetzesvorschlages wird behauptet, dass die Abtreibungsverbote einiger Bundesstaaten die potentiell lebensrettende medizinische Versorgung von Frauen mit ektopischen Schwangerschaften (z.B. Eileiterschwangerschaften) und Fehlgeburten unmöglich mache.
Diese Behauptung ist falsch. Die Behandlung ektopischer Schwangerschaften Fehlgeburten ist durch die Abtreibungsverbote nicht berührt. Die medizinischen Maßnahmen, die dabei angewendet werden, sind keine Abtreibungen.
In Abschnitt 2.17 wird behauptet, dass Abtreibungsverbote die „Freiheit, Würde, körperliche Autonomie, Gleichheit, Privatsphäre, Gesundheit und Freiheit von unmenschlicher Behandlung“ einschränke.
Bei einer Abtreibung verliert eine Person diese Rechte auf jeden Fall, nämlich das abgetriebene Ungeborene, schreibt Staver.
In den Abschnitten 2.12 und 2.13 wird behauptet, dass Abtreibungsverbote rassistisch seien und in erster Linie Minderheiten benachteiligen würden.
Margaret Sanger, die Gründerin von Planned Parenthood, dem größtem Anbieter von Abtreibungen in den USA, hat in ihren Schriften klargestellt, dass sie die Vermehrung von schwarzen und armen Menschen einschränken möchte. Bis heute ist eine überwiegende Mehrheit von Abtreibungskliniken in Wohngebieten von Farbigen zu finden.
Der Gesetzesvorschlag wird von 213 Abgeordneten des Repräsentantenhauses unterstützt. Die Demokraten haben im Senat eine knappe Mehrheit, im Repräsentantenhaus sind sie mit nur mit wenigen Sitzen Abstand in der Minderheit.
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