11. April 2024 in Prolife
Wer ein „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebt, verhält sich barbarisch - Kommentar von Cornelia Kaminski/AlfA zum Votum des EU-Parlaments zu „Recht auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta
Augsburg (kath.net)
Die heutige Annahme der Resolution, die die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta fordert, ist eine menschliche Bankrotterklärung eines Parlaments, dessen Gründer sich einst verpflichtet hatten, eine europäische Wertegemeinschaft zu erschaffen. Sie ist eine Schande für Europa. Sie ist zugleich Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die im geeinten Europa nicht mehr das Versprechen von Freiheit und Frieden sehen, sondern vielmehr eine Gefahr für die Grundrechte eines Teils ihrer Bürger.
Nicht nur, weil Fragen, die die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern in jene der 27-Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem, weil die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann.
Wer ein „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebt, verhält sich barbarisch und begräbt damit eine Vielzahl anderer Grundrechte: Ärzte werden sich nicht länger unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit weigern können, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Kirchliche Krankenhäuser werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf berufen können, keine Abtreibungen anzubieten. Lebensrechtler werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Meinungs- und Demonstrationsfreiheit öffentlich für die ungeborenen Kinder einsetzen dürfen.
Der große Protest in den Mitgliedsstaaten zeigt mehr als deutlich, dass nicht nur Lebensrechtler die Resolution für skandalös erachten. Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten haben die Resolution mit scharfen Worten kritisiert.
Das alles hat die Parlamentarier unberührt gelassen – wohl aus wahltaktischem Kalkül. Die Abtreibungslobby zählt seit jeher zum Wählerklientel der Grünen und Linken. Es ist jetzt die Aufgabe der EVP-Fraktion, sich klar zu den Menschenrechten aller Menschen zu bekennen. Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein: Wer diese nicht bereit ist, konsequent zu vertreten, muss sich nicht wundern, wenn bei den Wahlen die Stimme an Parteien gegeben wird, denen die europäische Union selbst ein Dorn im Auge ist.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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