Arzt muss wegen unerlaubter Sterbehilfe für drei Jahre ins Gefängnis

10. April 2024 in Prolife


Der 74-Jährige hat einer psychisch kranken Studentin (37) zum Sterben verholfen: Totschlag


Berlin (kath.net) Drei Jahre Haft für einen 74-jährigen Arzt wegen unerlaubter Sterbehilfe an einer 37-jährigen Studentin. Dieses Urteil fällte das Berliner Landgericht. Das Gericht notierte, dass die Frau aufgrund ihrer Krankheit nicht zu einer freien Willensbildung in der Lage gewesen sei. Der Arzt habe die Grenzen des Zulässigen überschritten, das Gericht ging von Totschlag aus. Die 37-Jährige war schwer depressiv gewesen, der Arzt habe ihr die Medikamente verabreicht, an denen sie dann starb. Der Arzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und war bereits wegen einem früheren Fall von Beihilfe zum Suizid vor Gericht gestanden, damals war er freigesprochen worden. Für das aktuelle Urteil kündigte der Arzt bereits Revision an.

Die Studentin der Veterinärmedizin soll 2021 Kontakt mit dem Arzt aufgenommen haben. In einem ersten Selbstmordversuch nahm die Studentin willentlich tödliche Tabletten, erbracht sie allerdings, sie kam zunächst in die geschlossene Psychiatrie. Das Gericht schilderte weiter, dass die Studentin schwankend in ihrem Entschluss zum Tod gewesen sei. Dennoch habe ihr der Arzt, direkt nachdem die Patientin aus der Psychiatrie entlassen worden war, in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einer tödlichen Dosis eines Medikamentes gelegt. Die 37-Jährige leitete dann die Gabe der Infusion durch Drehen eines entsprechenden Rädchens selbst ein und starb nach kurzer Zeit. Allerdings habe sie noch am Sterbetag an ihrem Entschluss gezweifelt.

Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob die Sterbewillige durch ihre psychische Krankheit überhaupt fähig zu so einer Entscheidung gewesen sei. Aus Sicht des Gerichts habe er die Studentin obendrein beeinflusst und sei dadurch zum Täter geworden.

 


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