23. Oktober 2022 in Prolife
Die „Schutzzone“ um die Abtreibungsklinik in Bournemouth umfasst ein weiträumiges Gebiet. Sie ist an Werktagen von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends in Kraft und soll zunächst für drei Jahre gelten.
Bournemouth (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Eine Abtreibungsklinik in Bournemouth (England) ist die jüngste, die eine so genannte „Pufferzone“ erhält. In diesem Bereich dürfen Lebensschützer keine wie immer geartete Tätigkeit ausüben.
Auf den neu aufgestellten Schildern, welche den Beginn der so genannten „Sicherheitszone“ anzeigen, ist angeführt, welche Tätigkeiten verboten sind. Dazu zählt das Abhalten von Mahnwachen, Beten, Aufsagen von Passagen aus der Bibel, Beratung und sogar das Kreuzzeichen, wenn eine mögliche Patientin der Abtreibungsklinik vorbei geht. Jeder Text und jedes Bild, die direkt oder indirekt mit Abtreibung zu tun haben, das Abspielen von verstärkter Musik oder Audioaufnahmen sind ebenfalls untersagt.
Die „Schutzzone“ umfasst ein weiträumiges Gebiet um die Abtreibungsklinik. Sie ist an Werktagen von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends in Kraft und soll zunächst für drei Jahre gelten.
Die Maßnahme wird damit begründet, dass Lebensschützer Patientinnen und Personal der Klinik durch die oben angeführten und jetzt verbotenen Tätigkeiten „belästigt“ hätten.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, die innerhalb der „Sicherheitszone“ gelten, muss mit einer Geldstrafe von 100 Pfund oder einer Anklage rechnen.
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