28. August 2020 in Prolife
Deutsche Bischofskonferenz widerspricht Position von Landesbischof Meister – „Zudem besteht in der Praxis die große Gefahr, dass der assistierte Suizid zu einer normalen Option am Ende des Lebens wird“
Bonn (kath.net/pl) „Landesbischof Ralf Meister hat sich mit Überlegungen zu Wort gemeldet, Beihilfe zum Suizid sei auch in kirchlichen Einrichtungen vorstellbar. Diese Sichtweise widerspricht der Position der katholischen Kirche.“ Das stellt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fest. Die katholische Kirche „ist weiterhin besorgt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, wie es die gemeinsame Stellungnahme des Vorsitzenden des EKD-Rates und der Deutschen Bischofskonferenz vom selben Tag zum Ausdruck gebracht hat, in der beide Kirche eine Ablehnung der Suizidbeihilfe bestätigen.“
„Der Gedanke, die dem Menschen von Gott geschenkte Autonomie umfasse auch ein fundamentales Recht, sich selbst zu töten, ist problematisch“, führt der DBK-Pressesprecher gegenüber kath.net weiter aus und warnt: „Zudem besteht in der Praxis die große Gefahr, dass der assistierte Suizid zu einer normalen Option am Ende des Lebens wird.“
„An erster Stelle muss das Bemühen stehen, Menschen in den besonders vulnerablen Situationen am Lebensende Fürsorge, Begleitung, Trost und Linderung anzubieten. Der weitere Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgung ist hier entscheidend“, so Kopp. In der aktuellen Debatte werde deutlich, „dass es in diesen Fragen anwachsenden Gesprächsbedarf gibt, in der Gesellschaft, unter den Christen und auch im ökumenischen Miteinander.“
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